Beitragsordnung

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Beitragsordnung (gültig ab 01

 

Beitragsordnung (gültig ab 01.07.2008)

 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 29.05.2008 beschlossen die Mitglieder eine Überarbeitung der Beitragsordnung in organisatorischer Hinsicht (Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr), in sozialer Hinsicht (Sonderregelungen für sozial Schwache) und eine Erhöhung der Beiträge gestaffelt nach der Anzahl von Aktivitäten pro Woche und den genutzten Sportstätten (Wettkampfteams mit 3 Aktivitäten und mehr pro Woche plus 1,50 €/Monat, Sportgruppen mit zwei Aktivitäten pro Woche bzw. mit  Sportplatznutzung plus 1 €/Monat und sonstige Sportgruppen mit weniger Aktivitäten pro Woche und ausschließlich Hallennutzung plus 0,75 €).

 

Abteilung Fußball – Wettkampfteams -                                                   

 

F/E/D/C/B/A/III/II/I/Frauen                      Beitrag ab 01.07.2008

 

Aktive bis 14 Jahre:                               5,70€/Monat (34,20€ je Halbjahr)

Familienbeitrag:                                    5,20€/Monat (31,20€ je Halbjahr)

Aktive 15-18 Jahre:                               6,20€/Monat (37,20€ je Halbjahr)

Familienbeitrag:                                    5,60€/Monat (33,60€ je Halbjahr)

Aktive ab 18 Jahre:                               8,40€/Monat (50,40€ je Halbjahr)

Familienbeitrag:                                    7,40€/Monat (44,40€ je Halbjahr)

 

Familienbeitrag wird wirksam, wenn mindestens 2 Familienmitglieder in Wettkampfmannschaften der Abteilung Fußball unseres Vereins als aktive Mitglieder beim VfL 05 registriert sind.

 

                                                           Beitrag ab 01.07.2008

 

Alte Herren                                           7,90€/Monat (47,40€ je Halbjahr)

Bambinis                                             5,20€/Monat (31,20€ je Halbjahr)

                              

 

Abteilung Fußball (Freizeitsportgruppen mit einer Hallennutzung pro Woche)                 

 

                                                           Beitrag ab 01.07.2008

 

Mitglieder bis 14 Jahre:                         4,45€/Monat (26,70€ je Halbjahr)

Mitglieder 15-18 Jahre:                          4,95€/Monat (29,70€ je Halbjahr

Mitglieder ab 18 Jahre:                          7,15€/Monat (42,90€ je Halbjahr)

 

Abteilung Turnen und Kegeln                                                                             

 

                                                           Beitrag ab 01.07.2008

 

Mitglieder bis 14 Jahre:                         1,75€/Monat (10,50€ je Halbjahr)

Mitglieder 15-18 Jahre:                          2,50€/Monat (15,00€ je Halbjahr)

Mitglieder über 18 Jahre:                       2,75€/Monat (16,50€ je Halbjahr)

 

Passive Mitglieder zahlen halbjährig 47,40 €.

 

Termine für die Beitragskassierung (Halbjahressätze)

 

-                      bis 15.3. des laufenden Jahres für die Monate 01-06

-                     bis 15.9. des laufenden Jahres für die Monate 07-12

 

Zahlungsmodalitäten

 

Sämtliche Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied sind ausschließlich bargeldlos auf das Konto des VfL 05 Hohenstein-Ernstthal (Konto-Nr.: 3603001248, BLZ: 87050000) bei der Sparkasse Chemnitz einzuzahlen. Erstmals ab 15.09.2008 kann das Mitglied einen Auftrag auf Lastschrifteinzug an den Verein erteilen. Der Verein stellt auf Verlangen des Mitglieds eine Quittung über den gezahlten Mitgliedsbeitrag aus! Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt nach jeweils 10 Tagen eine Mahnung. Die Mahngebühr von 3,00 € geht zu Lasten des Mitglieds.

 

Sonstige Regelungen

 

Beitragsrückerstattungen oder Beitragseinbehaltungen und Verrechnungen aller Art durch Sportgruppen oder einzelne Mitglieder sind, egal zu welchem Zeitpunkt oder auch aus welchem Grund, vollständig ausgeschlossen.

 

Der Vorstand kann auf Antrag, ehrenamtliche Übungsleiter und Schiedsrichter mit entsprechenden Lizenzen sowie weitere ehrenamtliche Funktionäre, die wöchentlich nachhaltig und regelmäßig mehr als 10 Stunden ehrenamtliche Arbeit für unseren Verein leisten und im Ausnahmefall Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Familien (Vorlage ARGE-Bescheid - alle Erziehungsberechtigte sind Hartz IV – Empfänger) von der Beitragspflicht zeitlich befristet für bis zu ein Kalenderjahr bis zu einem Sockelbetrag von 18 € (1,50€ pro Monat) befreien.

 

Aktive Spieler/innen von Wettkampfmannschaften, die egal aus welchen Gründen drei Monate und länger nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, können auf Antrag für diese Zeit beitragsfrei geführt werden.

 

Alle Anträge im Sinne dieser Regelungen sind 4 Wochen vor Beginn ihrer evtl. Wirksamkeit schriftlich beim Vorstand einzureichen und dokumentiert zu begründen, andere Anträge finden keine Berücksichtigungen.

 

Mitglieder, die pünktlich ihre Mitgliedsbeiträge vollständig entrichten, haben freien Eintritt zu den Spielen der 1. und 2. Männermannschaft bei Fußballveranstaltungen in Hohenstein-Ernstthal.